Fischereischein
Jugendfischereischein
Der Jugendfischereischein ist abgeschafft. Alle Kinder und Jugendliche von sieben bis einschließlich 17 Jahren dürfen in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst fischen (Art. 47 Abs. 2 Satz 1 BayFiG).
Weiterhin erforderlich ist wie bisher eine gesonderte zivilrechtliche Erlaubnis des minderjährigen Fischers, am konkreten Gewässer zu fischen (z.B. ein Erlaubnisschein, "Angelkarte")
Fischereischein für 5 Jahre
ab dem 14. Lebensjahr
Ablegung der Fischerprüfung
Gültigkeit beträgt 5 Jahre und muss danach wieder verlängert werden.
Gebühr: 35.- €
Fischereiabgabe: 40.- €
Fischereischein auf Lebenszeit
ab dem 14. Lebensjahr
Ablegung der Fischerprüfung
unbeschränkte Geltungsdauer – auf Lebenszeit
Gebühr: 35.- €
Fischereiabgabe: je nach Lebensalter
14 – 22 Jahre 300.- €
23 – 27 Jahre 288.- €
28 – 32 Jahre 256.- €
33 – 37 Jahre 224.- €
38 – 42 Jahre 192.- €
43 – 47 Jahre 160.- €
48 – 52 Jahre 128.- €
53 – 57 Jahre 96.- €
58 – 62 Jahre 64.- €
ab 63 Jahre 32.- €
