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Gemeinde
Lechbruck
am See

Fischereischein

Jugendfischereischein
Der Jugendfischereischein ist abgeschafft. Alle Kinder und Jugendliche von sieben bis einschließlich 17 Jahren dürfen in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst fischen (Art. 47 Abs. 2 Satz 1 BayFiG). 

Weiterhin erforderlich ist wie bisher eine gesonderte zivilrechtliche Erlaubnis des minderjährigen Fischers, am konkreten Gewässer zu fischen (z.B. ein Erlaubnisschein, "Angelkarte")


 

Fischereischein für 5 Jahre
ab dem 14. Lebensjahr
Ablegung der Fischerprüfung
Gültigkeit beträgt 5 Jahre und muss danach wieder verlängert werden.

Gebühr:  35.- €
Fischereiabgabe: 40.- €


Fischereischein auf Lebenszeit
ab dem 14. Lebensjahr
Ablegung der Fischerprüfung
unbeschränkte Geltungsdauer – auf Lebenszeit

Gebühr:  35.- €
Fischereiabgabe: je nach Lebensalter
   14 – 22 Jahre  300.- €
   23 – 27 Jahre  288.- €
   28 – 32 Jahre  256.- €
   33 – 37 Jahre  224.- €
   38 – 42 Jahre  192.- €
   43 – 47 Jahre  160.- €
   48 – 52 Jahre  128.- €
   53 – 57 Jahre    96.- €
   58 – 62 Jahre    64.- €
   ab 63 Jahre       32.- €