Die Gemeinde Lechbruck beendet hiermit mit sofortiger Wirkung das 2. Breitbandverfahren

Breitbandausbau Verfahren 2 in Lechbruck am See
Breitbandförderprogramm laut Richtlinie des Freistaats Bayern
 
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversor-gung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Die Gemeinde Lechbruck am See möchte im Zuge dieses Programms die Erhöhung der verfügbaren Bandbreite schnellstmöglich realisieren.

Im Folgenden wird jeweils aktuell über den Stand des Verfahrens informiert.

Förderschritt 2 - Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet

Bekanntmachung der Markterkundung

Förderschritt 1 - IST-Versorgung
Das vorläufige Erschließungsgebiet mit Ist-Versorgung vor Markterkundung kann hier abgerufen werden

Karte vorläufiges Erschließungsgebiet

Als Ansprechpartner steht Ihnen zur Verfügung:

Herr Köpf