Grundsteuerreform in Bayern
Abgabefrist für die Grundsteuererklärung endet am 2. Mai 2023!
Bis 2. Mai 2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag 1. Januar 2022) von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben.
Wir bitten Sie, Ihre Grundsteuererklärung fristgerecht einzureichen, um Erinnerungsschreiben oder Verspätungszuschläge durch das Finanzamt zu vermeiden.
Sollten Fragen aufkommen oder Unterstützung benötigt werden, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

- www.grundsteuer.de              
- Ausfüllanleitungen zu den Grundsteuererklärungsvordrucken
- www.elster.de                       
- Daten aus Liegenschaftskataster atlas.bayern.de
- Informations-Hotline 089/ 30 70 00 77