Wohnungswechsel

Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung in der Gemeinde Lechbruck am See beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen ab Bezug der Wohnung beim Einwohnermeldeamt anzumelden, egal ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Diese Meldepflicht besteht auch bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde.

Bei Anmeldung von Familien genügt es, wenn der Meldeschein von einem Meldepflichtigen unterschrieben wird (bitte Ausweisdokumente aller Familienangehörigen mitbringen)

Eine Anmeldung im Voraus ist gesetzlich nicht möglich.

Besuche aus dem Ausland dürfen bis zu 3 Monate in einer Wohnung leben ohne sich anzumelden.

Wer in Deutschland gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate in einer weiteren Wohnung (Nebenwohnung) wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.

Wir benötigen: Personalausweis und/oder Reisepass, Kinderreisepass und die Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten)

Das Formular liegt im Einwohnermeldeamt zur Abholung bereit oder kann hier abgerufen werden.

 

Abmeldung
Ist nicht mehr erforderlich. Sie müssen sich nur noch bei der neuen Gemeinde anmelden.

Ausnahme: Wegzug ins Ausland (frühestens eine Woche vor dem Auszug bzw. spätestens zwei Wochen nach dem Auszug) und Aufgabe Nebenwohnsitz

 

Wohnungsgeberbestätigung: Bei der Anmeldung und Abmeldung (Wegzug ins Ausland, Aufgabe Nebenwohnsitz) ist eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt (Wohnungsgeber = wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle). Auch wer in sein eigenes Wohneigentum bezieht, gibt im selben Formular eine Eigenerklärung ab.

Das Formular liegt im Einwohnermeldeamt zur Abholung bereit oder kann hier abgerufen werden.

 

Gebühr:
gebührenfrei

Aufforderung zur Meldepflicht   10.- €
wiederholte Aufforderung Meldepflicht  15.- €
Verwarnungsgeld Meldepflicht   30.- €