Schlussbericht
KSI-Projekt FKZ 03KS0559
Antragsteller: Gemeinde Lechbruck am See
Kurze Darstellung:
Zielsetzung:
In der der Gemeinde Lechbruck am See soll die Straßenbeleuchtung energieeffizient umgerüstet werden. Hierbei werden nicht nur Umrüstungen vorgenommen, sondern auch neue Leuchtenköpfe eingesetzt und 25 neue Lichtmasten gesetzt. Neue Leuchtenköpfe: Es werden 217 neue Leuchtenköpfe eingesetzt. In diesem Zusammenhang werden 21 neue Lichtmasten gesetzt (alte Masten aus Holz erreichen keinen Standsicherheitsnachweis mehr). Neue Leuchtenköpfe werden dort eingesetzt, wo die Beschaffung von Ersatzteilen für Wannen, Abdeckungen und ähnliches aufgrund des Alters der Leuchten nicht mehr möglich ist. Als Leuchtenkopf wird die esc-Leuchte Avenue1 eingesetzt. Diese zeichnet sich durch eine sehr gute Reflektortechnik mit guter Lichtausnutzung und – Verteilung aus. Ferner bietet sie durch den Austauschkorb mit esc-EVG und Lampe eine einfache schnelle Wartungsmöglichkeit – siehe Datenblatt.
Voraussetzung:
In der Gemeinde Lechbruck am See wurde ein Sammelsurium aus 7 Leuchtmittels in der Straßenbeleuchtung eingesetzt. Hierbei handelt es sich um Quecksilberdampflampen, T12 Leuchtstofflampen. Diese waren teilweise in Leuchten eingebaut, die aufgrund ihres Alters nur eine geringe Effizienz auswiesen. Die Konzeption sah vor, die wirtschaftlich umrüstbaren Leuchten mit energieeffizienten Leuchtmitteln mit langen Wartungsintervallen auszutauschen und die ineffizienten Leuchtenköpfe in Pilzform gegen moderne Kofferleuchten auszutauschen.
Planung und Ablauf:
Die Planung sah die Umrüstung von 208 Lichtpunkten und 217 neuen Leuchtenköpfen vor. Nach Bewilligung des Antrages auf Förderung der Maßnahme durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wurden die erforderlichen Materialien bestellt. Die Umsetzung der Maßnahme hat im September 2009 begonnen und wurde im Dezember 2009 abgeschlossen.
Wissenschaftlich und technischer Stand:
Leuchtmittel: Es wurden durchgehend hocheffiziente Leuchtmittel eingesetzt: Natriumdampflampen mit Keramikdoppelbrenner. Je nach erforderlicher Beleuchtungssituation wurden die Wattagen 35, 50 und 70 Watt eingesetzt.
Vorschaltgeräte: Es wurden ausschließlich elektronische Vorschaltgeräte eingesetzt. Diese bedingen, dass der Lichtstrom der Lampen über die Lebensdauer nur um ca. 10% abfällt (Vergleich Quecksilberdampflampen – Lichtstromabfall 50% und mehr bei 8.000 Brennstunden). Die mittleren Brennstunden betragen zwischen 25.000 und 60.000 Stunden je nach Wattage. Somit kann bei der Auslegung der Beleuchtungsstärke der Korrekturfaktor erheblich reduziert werden, was einen deutlich geringen Stromverbrauch bedingt.
Leuchtenköpfe: Es wurden Kofferleuchten bei Austausch der Leuchtenköpfe eingesetzt. Vorher waren Pilzleuchten im Einsatz, die als Straßenbeleuchtung wenig Sinn machen, weil sie das Licht ungerichtet in alle Richtungen verteilt, aber über keine Lichtlenkung zur Straße verfügt. Durch diese hocheffiziente Lichtsteuerung in den Kofferleuchten konnte die einzusetzende Wattage ebenfalls deutlich reduziert werden und die Lichtverschmutzung nimmt deutlich ab.
Zusammenarbeit mit anderen Stellen:
Eine Zusammenarbeite mit anderen Stellen des öffentlichen Rechts war nicht erforderlich.
Eingehende Darstellung:
Es wurden Fördermittel für eine Projektsumme von € 120.882,00 beantragt. Hierbei wurden von der Förderung ausgeschlossen: neue Masten für ein Neubaugebiet ( € 10.912,90). In so fern war der zu fördernde Projektwert € 109.969,10.
Die Rechnungen belaufen sich nach Anschluss des Vorhabens auf € 109.339.58. Dieser Betrag wird mit 25% gefördert.
In der beiliegenden Tabelle können für die einzelnen Leuchtentypen in den einzelnen Straßen die Art der Sanierung sowie die Gegenüberstellung der Energieverbräuche der Lampen (Nominalwerte der Lampen wie im Antrag vorgegeben) entnommen werden.
Wichtigste Zahlen:
Der Gesamtenergieverbrauch betrug vor der Umrüstung: 162.923 kWh/a
Der Gesamtenergieverbrauch beträgt nach Umsetzung der Maßnahme 70.281 kWh/a.
Die Energieeinsparung beträgt 56,86%
Es werden rund 59 t CO2 jährlich eingespart und nicht für Straßenbeleuchtung emittiert.
Notwendigkeit und Angemessenheit der geleisteten Arbeit:
Die Notwendigkeit und Angemessenheit der Arbeit ergibt sich aus der Einsparung an CO2 in Höhe von 59 t/ a.
Voraussichtlicher Nutzen:
Neben der Energieeinsparung in Höhe von 56,86% verdoppeln sich auch die Wartungsintervalle. Die Gemeinde Lechbruck am See ist für die nächsten 10 Jahre energetisch sinnvoll aufgestellt. Die Entwicklungen, die sich durch den hohen Marktdruck bei den Alternativen zu den Hochdruckentladungslampen ergeben werden, können abgewartet werden.
Geplante Veröffentlichung
Schlussbericht
Beitrag des Ergebnisses zu den förderpolitischen Zielen
In der Gemeinde Lechbruck am See werden jährlich 59 T CO2 vermieden. Es wird eine Gesamtenergieeinsparung von fast 57% bei gleicher Beleuchtungsqualität erreicht.
Wissenschaftlich-technische Ergebnisse
Durch den Einsatz von elektronischen Vorschaltgeräten und hocheffizienten Hochdruckentladungslampen auf Basis von Natriumdampf, sowie dem Einsatz von lichtlenkenden und sehr effizienten Leuchten in Bereichen in denen eine wirtschaftliche Umrüstung nicht möglich war, sind 57% Energie für die Straßenbeleuchtung eingespart worden. Ferner wurde für die Lichtpunkte jeweils ein Konzept zur Umrüstung entwickelt, um die benötigte und erforderliche Lichtmenge zu produzieren.
Fortschreiben des Verwertungsplanes
Die neuen Leuchten sind bereits jetzt für LED-Technik vorbereitet. Technisch kann diese Technik schon eingebaut werden. Dies lohnt sich aber aufgrund der momentan noch zu geringen Effizienz und aufgrund des hohen Preises noch nicht.
Arbeiten, die zu keiner Lösung geführt haben
Keine
Präsentationsmöglichkeiten
Siehe Anlage Zusammenfassende Tabelle.
Einhaltung des Ausgaben- und Zeitplanes
Der Zeitplan wurde trotz des langen Genehmigungsverfahrens noch vor dem eigentlichen Wintereinbruch eingehalten.
Der Kostenplan wurde eingehalten.